Hinweisgebersystem
der Koehler-Gruppe

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, des Verhaltenskodexes der Koehler-Gruppe, sonstiger Koehler-internen Richtlinien sowie des Code of Conducts für Geschäftspartner hat in der Koehler-Gruppe oberste Priorität. Um unserem Anspruch auf Integrität und auf Einhaltung der vorgenannten bindenden Verpflichtungen gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Geschäftspartner zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Deshalb haben wir ein System eingerichtet, mit dem uns neben Beschäftigten der Koehler-Gruppe auch externe Dritte Hinweise auf Verstöße gegen bindende Verpflichtungen sowie gegen Menschenrechte und Verstöße zu Lasten der Umwelt geben können.

Das Hinweisgebersystem der Koehler-Gruppe garantiert den größtmöglichen Schutz für Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet zwei Kanäle zur Entgegennahme von Hinweisen an.

Hinweise können über die folgenden Kontaktdaten direkt an den Compliance Manager der Koehler-Gruppe gerichtet werden:
Matthias Roth,
Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter der Koehler-Gruppe
Tel.: +49 7802 81 47 63
Mobil: +49 151 11 44 81 56
E-Mail: matthias.roth@koehler.com
Koehler Holding SE & Co. KG
Hauptstraße 2
77704 Oberkirch

Hinweise können auch an den Vertrauensanwalt der Koehler-Gruppe gerichtet werden:
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Fritz
Tel.: +49 69 17 23 24 0
Mobil: +49 171 51 98 859
E-Mail: koehler-fritz@bmt.eu
BÜSING MÜFFELMANN & THEYE
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB und Notare
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Fritz
Taunusanlage 18
60325 Frankfurt am Main

Selbstverständlich entstehen für Hinweisgeber keine Kosten, wenn sie sich an den Vertrauensanwalt wenden. Der Vertrauensanwalt wird Hinweisgeber außerdem darüber informieren, dass er deren Identität nur dann an die Koehler-Gruppe weitergeben wird, wenn sie ihm dies vorher ausdrücklich gestatten. Somit ist es Hinweisgebern möglich, gegenüber der Koehler-Gruppe absolut anonym zu bleiben.

Mit der Einführung des Hinweisgebersystems kommt die Koehler-Gruppe ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Hinweisgeberrichtline der Europäischen Union (Richtlinie 2019/1937) sowie dem sich darauf gründenden Hinweisgeberschutzgesetz nach. Außerdem ist das Hinweisgebersystem auch wesentlicher Bestandteil des Beschwerdeverfahrens, welches die Koehler-Gruppe aufgrund des seit 2020 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einführen muss.